Personalia

1956 wurde ich (wie mein Name bereits sagt!) in Köln geboren. Nach dem Jurastudium in Köln erfolgte 1982 das erste und 1985 das zweite Staatsexamen. Nach einer „Lehrzeit“ bei dem renommierten, leider viel zu früh verstorbenen bekannten Kölner Wirtschaftsstrafverteidiger Christian Richter II, die ich bereits als Referendar begonnen und als Anwalt fortgesetzt hatte, befasse ich mich seit meiner Zulassung fast ausschließlich mit Strafrecht und dem Ordnungswidrigkeitenrecht der Unternehmen. Wesentlicher Bestandteil ist das Steuer- und Insolvenzstrafrecht.

Als Berater stehe ich Unternehmen, Banken, Sanierern und Insolvenzverwaltern in Fällen der Krise, der Sanierung sowie bei der Aufdeckung korruptiven oder anderen strafrechtlich relevanten Verhaltens zur Verfügung. Die Grundsätze des Corporate Governance Kodex in ihrer aktuellen Fassung – denen auch in den Vorträgen für den Management Circle eine hervorgehobene Rolle zukam – fließen naturgemäß in diese Beratung ein.

Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt 1985 bin ich ausschließlich auf den Gebieten des Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Disziplinarrechts als Verteidiger und Berater tätig. Kernbereiche sind das Steuer-, Bilanz- und Wirtschaftsstrafrecht einschließlich der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen sowie die Beratung in Fragen der sog. Criminal Compliance. Aufgrund der Erfahrungen vor allem im Bereich des Unternehmensstrafrechts berate ich Konzerne und Banken bei der Aufdeckung und Abwicklung strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens von Mitarbeitern und Führungskräften oder der Einführung von effektiven Compliance-Mechanismen. Bei Sanierungen und Insolvenzen wird das Management bzw. in vielen Fällen auch die Insolvenzverwaltung unterstützt.

Viele Jahre war ich für den Seminarveranstalter „Management Circle“ als Referent bundesweit zu den Themen „Strafrechtliche Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrates“, „Strafrecht des GmbH-Geschäftsführers“ sowie zur „Strafrechtlichen Verantwortung des Revisionsleiters“ tätig.

Gegenstand der Tätigkeit als Strafverteidiger ist weiter die Beratung und Vertretung bei Durchsuchungen und Festnahmen, die Betreuung Inhaftierter in der Untersuchungshaft als auch die Verteidigung in der Strafvollstreckung.

Seit dem 20. Januar 1998 ist es mir aufgrund meiner praktischen und theoretischen Kenntnisse durch die Rechtsanwaltskammer Köln gestattet, den Titel des „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Die insoweit gebotenen Fortbildungsmaßnahmen werden selbstverständlich und weit über das standesrechtlich erforderliche Maß wahrgenommen.

Als Mitautor des bei Heymanns herausgegebenen „Handbuchs des Fachanwalts Strafrecht“, demnächst in 9. Auflage erscheinend, habe ich den einführenden Grundsatzartikel „Der Rechtsanwalt als Strafverteidiger“ verfasst, der sich mit den Grundlagen dieser anwaltlichen Spezialisierung und deren Grenzen beschäftigt.
Im Rahmen meiner Veröffentlichungen befasse ich mich vor allem mit aktuellen Entwicklungen im Bereich des Unternehmensstrafrechts und des Rechts der Sanierung und Restrukturierung. Zum Grenzbereich zwischen Straf- und Insolvenzrecht sei auf die halbjährlich erscheinenden Übersicht „Aktuelle strafrechtliche Fragen in Krise und Insolvenz“ in der Neuen Zeitschrift für Insolvenzrecht aus dem Beck-Verlag verwiesen sowie auf meine Ausführungen im Handbuch „Praxis des Insolvenzrechts“, 3. Auflage 2021, erschienen im DE GRUYTER-Verlag. U.a. neben Erläuterungen zur allgemeinen Insolvenzantragspflicht juristischer Personen und der Haftung des Insolvenzverwalters gebe ich dort einen Überblick über die Insolvenzdelikte.